Anmeldung
Der Anmeldungsvertrag gilt verbindlich für das ganze Schuljahr. Ebenfalls verbindlich ist die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen. Änderungen der Anmeldetage müssen schriftlich bei der Schule beantragt und mit der OGS Leitung abgesprochen werden.
Mittagessen
Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist eine verbindlich Voraussetzung für die Teilnahme an der OGS. Medizinisch oder religiös bedingte Essensbedürfnisse müssen der Schule und der OGS mitgeteilt werden. Ein Antrag auf Zuschuss über das Bildungs- und Teilhabepaket kann bei den entsprechenden Behörden gestellt werden.
Abwesenheit / Fernbleiben des Kindes
Im Fall einer Abwesenheit des Kindes während der OGS-Zeit (z.B. wegen Krankheit oder außerschulischen wichtigen Terminen) ist die Befreiung des Kindes schriftlich bei der Schule zu beantragen. Unentschuldigt fehlende Kinder werden von Seiten der OGS der Schulleitung gemeldet.
Erreichbarkeit
Adresse und Telefonnummer unter der die Erziehungsberechtigten zu erreichen sind, müssen der Schule und der OGS bei Anmeldung mitgeteilt werden. Sollte sich an diesen Daten etwas ändern (z.B. durch Umzug oder Wechsel der Arbeit) müssen die neuen Daten umgehend der Schule und der OGS mitgeteilt werden.
Versicherung
Die Schüler sind während des Besuchs der OGS über die Schule unfallversichert. Deshalb ist es unerlässlich auch während der OGS- Zeit die Schulregeln und die Regeln der OGS einzuhalten. Das Schulgelände darf nicht ohne Aufsichtspersonal verlassen werden. Alle Unfälle die sich auf den Schul- und Heimwegen ereignen sind unverzüglich der Schule mitzuteilen.
Haftungsregelungen
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Schülereigentum wird nicht durch die OGS gehaftet. Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haftet der jeweilige Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter. Wir empfehlen den Eltern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Abmeldung / Kündigung
Eine Abmeldung von der OGS während dem laufenden Schuljahr ist nicht möglich. Ausnahmen können nur in Einzelfällen beantragt und nach Absprache mit Schule und OGS-Leitung genehmigt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung sind gravierende Gründe wie z.B. ein Schulwechsel, Umzug oder gesundheitliche Umstände, die einen weiteren Besuch der OGS für das Kind unmöglich machen. Eine Kündigung muss schriftlich bis zum 20. des Monats bei der Schule und der OGS eingegangen sein.
Der Anmeldungsvertrag kann vom Träger der OGS bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden.
Ein solcher Grund liegt vor, wenn
- durch das Verhalten des Kindes andere Schüler gefährdet werden.
- das Kind sich über das normale Maß hinaus nicht an Regeln oder Anweisungen des OGS Personals hält.